Berufliche Massnahmen
Die dreischiibe führt im Auftrag der IV berufliche Massnahmen durch. Dabei geht es um die Förderung sowohl in fachlicher Hinsicht als auch um die Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. In der Regel entscheidet die IV-Berufsberatung über die Art der Massnahme und die Höhe des Taggeldes. Neben der Förderung der Fachkompetenzen wird gezielt auch das Erlernen von Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen berücksichtigt.
Die Entwicklung in Richtung berufliche Integration erfolgt grundsätzlich in vier Schritten:
- Schaffung der Grundvoraussetzungen (Grundarbeitsfähigkeiten)
- Abklären der beruflichen Fähigkeiten
- Fördern von vorhandenen und Erlernen von neuen beruflichen Fähigkeiten
- Integration in den Arbeitsprozess




