dreischiibe
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Berufliche Massnahmen

Die dreischiibe führt im Auftrag der IV berufliche Massnahmen durch. Dabei geht es um die Förderung sowohl in fachlicher Hinsicht als auch um die Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. In der Regel entscheidet die IV-Berufsberatung über die Art der Massnahme und die Höhe des Taggeldes. Neben der Förderung der Fachkompetenzen wird gezielt auch das Erlernen von Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen berücksichtigt.

Die Entwicklung in Richtung berufliche Integration erfolgt grundsätzlich in vier Schritten: